Allgemeine Geschäftsbedingungen

siehe pdf https://media.falk.travel/vertriebfalktravel/dokumente/AGBsAgenturFalk.pdf




Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Falk Travel AG


1. Abschluss des Vertrages


1.1. Mit schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher Anmeldung bietet der Anmelder der Falk Travel


AG nach Maßgabe der die Vertragsleistung bestimmenden Vertragsausschreibung den Abschluss eines


Vertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen


Vertragsbestätigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der Falk Travel AG


beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande.


Vertragsmittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen von Falk Travel AG zu erklären.


1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Falk


Travel AG vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der


Anmelder die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Preis


oder durch Antritt – erklärt.


2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Kunden und Kinder auf Kreuzfahrten


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte


medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten:


Schwangere Kunden, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden,


müssen eine ärztliche Leistungsfähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird


die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden


nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum


Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen


Beförderungsbeschränkungen bei Flugleistungen wird hingewiesen.


3. Bezahlung


3.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der Falk Travel AG sowie Zugang eines


Sicherungsscheines (bei Pauschalreisen) (vgl. Ziffer 3.4.) wird –soweit sich aus der Leistungsbeschreibung


der konkret gebuchten Leistung keine abweichenden Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von


20% des Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 9), bzw. 35% Anzahlung des


Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien bei XFTV-Buchungen, sofort fällig. Der Restbetrag ist 30


Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Falk Travel AG behält sich vor, abhängig


von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per


Kreditkarte abhängig zu machen.


3.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger


Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist Falk Travel AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und


Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.


3.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche


Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Falk Travel AG geleistet werden.


3.4. Die an Falk Travel AG geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. §651k BGB


insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung übersandt.


3.5. Mit Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Hiervon


abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Falk Travel AG.


4. Leistungen und Nebenabreden


4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Leistungsanmeldung


gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus


den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung von Falk Travel AG.


Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels


sind für Falk Travel AG nicht verbindlich.


4.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag


des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Kunden zurückzuführen


sind, fallen diesem zur Last.


4.3. Leistungsmittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der


Leistungsausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherung im Namen der Falk Travel AG zu


geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Leistungsbestätigung von Falk Travel AG nicht


erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für


dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Unterlagen


5.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform


unter Angabe der Buchungs-nummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung


bei Falk Travel AG.


5.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist Falk Travel AG berechtigt, unter


Berücksichtigung der gewöhnlich


ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich


möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Falk Travel AG


bedient sich hierzu – soweit nicht abweichend vereinbart der pauschalen Berechnung der Entschädigung


wie folgt:


Hotel Only – PKW-Rundreisen – Aktivreisen (mit Eigenanreise) - Paketreisen: Unterkunft + Ticket (z.B.


Musicalkarten, Skipässe, Biathlonkarten, Event-Eintrittskarten)


Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%


Bis 22 Tage vor Reiseantritt 50%


Bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%


Bis 7 Tage vor Reiseantritt 70%


Bis 3 Tage vor Reiseantritt 85%


Bis/mit Anreisetag 90%


Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt für


die Tickets sofort nach der Buchung 100% des Ticketpreises.


FLUG- Pauschalreisen (Flug + Unterkunft) - AKTIVREISEN (mit Fluganreise)


Bis 30 Tage vor Reiseantritt 35%


Bis 22 Tage vor Reiseantritt 60%


Bis 15 Tage vor Reiseantritt 70%


Bis 3 Tage vor Reiseantritt 85%


Bis/mit Anreisetag 90%


Kreuzfahrten:


Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20%


BIs 60 Tage vor Reiseantritt 35 %


Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 %


Bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 %


Bis 3 Tag vor Reiseantritt 85 %


Bis/mit Anreisetag 90 %


Ausgenommen davon sind eventuell anfallende Postgebühren, sollten die Reiseunterlagen (Rechnung,


Buchungsbestätigung, Voucher) per Postgeschickt worden sein. Diese Gebühren werden nicht


rückerstattet.


5.3. Gilt für alle Reisen: Insofern Falk Travel Vermittler der Reise ist, gelten die Stornobedingungen des


jeweiligen Veranstalters.


5.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Falk Travel AG kein oder nur ein wesentlich


geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.


5.5. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die


Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.


5.6. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets


oder ähnliches an Falk Travel AG unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht unverzüglichen


Rückgabe behält sich Falk Travel AG vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Kunden


weiterzubelasten.


5.7. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Leistungen sind in der Regel nicht


möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Leistungsbeginn bleibt dem Kunden unbenommen.


5.8. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, wird ein Bearbeitungsentgelt von


€30,– pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder


Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Kunden oder auf die


nachträgliche Änderung des Namens des Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass Falk Travel AG


keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten. Durch den


Personenwechsel oder die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B.


Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Kunden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.


5.9. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen


rechtzeitigen Zugang der Unterlagen beim Kunden durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist


dies für die Durchführung der Leistung erforderlich, ist Falk Travel AG berechtigt, an ausgewählten


Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Unterlagen zu veranlassen. Das hierfür durch Falk


Travel AG berechnete Bearbeitungsentgelt in Höhe von €15,- pro Ticket bzw. Unterlagen hat der Kunde


zu tragen. Der Nachweis, dass Falk Travel AG keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind,


bleibt dem Kunden vorbehalten.


6. Rücktritt durch Falk Travel AG


6.1. Falk Travel AG ist berechtigt, vom Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsantritt zurückzutreten, wenn eine


ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der


Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist


ausdrücklich hingewiesen wurde.


6.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde nicht von einem


Ersatzangebot Gebrauch macht.


7. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch genommene


Leistungen


7.1. Falk Travel AG behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen


und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der


Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und


Flughafengebühren erfolgen oder wenn die gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher


Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Bei Reisen, die mit dem Kauf von


Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt für die Tickets sofort nach der


Buchung 100% des Ticketpreises.


7.2. Falk Travel AG behält sich vor, den vereinbarten Leistungspreis nachträglich zu erhöhen, um damit


einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte


Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der


Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle


einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und


des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird Falk Travel AG den


Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor


Leistungsantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Leistungspreises ist der Kunde


berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens


gleichwertigen anderen Leistung zu verlangen, soweit Falk Travel AG in der Lage ist, eine entsprechende


Leistung aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte


unverzüglich nach Erklärung durch Falk Travel AG dieser gegenüber geltend zu machen.


7.3. Falk Travel AG ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss


notwendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und Glauben durch Falk Travel AG


herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt


der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare


Änderungen von Flugleistungen.


7.4. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht bzw. nicht


mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.


7.5. Der Nichtantritt der Leistung oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den


Kunden lässt den Anspruch von Falk Travel AG auf den Leistungspreis grundsätzlich unberührt. Falk Travel


AG wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in


Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den


Kunden weiterzuleiten.


8. Mitwirkungspflichten des Kunden


8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung - insbesondere die


Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen


zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der Falk Travel AG zu melden.


8.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt zugehenden


Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Leistungsbestätigung zu


prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Unterlagen wie etwa Flugtickets


oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Unterlagen


von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit Falk Travel AG in Verbindung zu


setzen.


8.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen Leistungsmittler noch weitere Anschlussbeförderungen


buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der


Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat


der Kunde bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits


bekannt sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende


Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von


Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt,


empfohlen.


8.4. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten


aus der Leistungsbestätigung vor.


8.5. Im Rahmen von Flugleistungen haben sich Kunden mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am


Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Kunden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly),


ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei


der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.


8.6. Der Kunde hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens


48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Unterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu


informieren.


8.7. Der Kunde stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten –


insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor


Leistungsbeginn – regelmäßig erreichbar ist.


8.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige zu


beschränken und jedenfalls nicht mit dem Gepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu


führen.


9. Leistungsversicherungen


In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Leistungsversicherungen nicht


enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-, Gepäck


Kranken- und Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch Vermittlung der Falk


Travel AG kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der


Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande.


Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die


mit der Anzahlung auf den Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus


dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der


Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.


10. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung, Anspruchsanmeldung,


Verjährungsverkürzung


10.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Kunde verpflichtet,


den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen


oder erfolgte sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 10.2.), so kann dies zur


Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegen Falk Travel AG


geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch den Kunden


ist erst zulässig, wenn Falk Travel AG eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne


Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von


Falk Travel AG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes


Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


10.2. Mängel sind bei Pauschalleistungen grundsätzlich der örtlichen Leistungsleitung anzuzeigen. Eine


Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Leistungen mit individuellem


Leistungsverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie bei Leistungen ohne örtliche Leistungsleitung (z.B.


Städteleistungen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen


Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten


Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.


10.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der


gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell


entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugleistungen verloren geht oder beschädigt


wird, ist daher zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der durchführenden


Fluggesellschaft einzureichen. In sonstigen Fällen ist die Leistungsleitung zu verständigen.


10.4. Die Leistungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.


10.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Vertrag nach


§ 651c bis 651f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt. Die


Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.


11. Haftungsbeschränkung


11.1. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Falk Travel AG herbeigeführt worden


ist beziehungsweise Falk Travel AG allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers


verantwortlich ist und keine vertragswesentliche Verpflichtung von Falk Travel AG betroffen ist, wird die


vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers


oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig


darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen


beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.


12. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr


12.1. Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder


der Körperverletzung von Kunden, der Verspätung von Kunden und/oder Gepäck sowie der Zerstörung,


des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des


Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter


https://falk.travel unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen“.


13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Kunden auf See


Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Kunden auf See unterliegt im Falle des Todes oder


der Körperverletzung von Kunden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der


Beschädigung von Wertsachen sowie bei Kunden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder


Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009


des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von


Kunden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Kunden


aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter https://falk.travel unter dem Stichpunkt


„Kundeninformationen“.


14. Abtretungsverbot


14.1. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche


Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei


denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die


vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten


haben.


15. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen


15.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Kunde verantwortlich.


Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, Falk Travel


AG hat den Kunden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen gelten für


Staatsangehörige des Staates, in dem die Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon abweichender


Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. Falk


Travel AG empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über Infektions- und


Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.


15.2. Falk Travel AG ist verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für


alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die


Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen


Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die


Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Falk Travel AG den Kunden vor Vertragsschluss über die


Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht,


stellt Falk Travel AG sicher, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen.


Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.


16. Allgemeine Bestimmungen


16.1. Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet


gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB keine Anwendung.


16.2. Die Falk Travel AG zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten


werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und


genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung,


Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter der


am Ende angegebenen Adresse der Falk Travel AG widersprechen.


Stand: Mai 24


Veranstalter: Falk Travel AG


Engelgasse 83a. 4052 Basel (CH)